Goodwill

Der Goodwill-Anteil eines Unternehmens ist der der zusätzliche Geschäfts und Firmenwert bei Unternehmensübernahmen. Er bildet den Aufpreis, den der Erwerber auf den Buchwert des zu erwerbenden Unternehmens bezahlt. Anders gesagt: Bei Übernahmen, bei dem der Firmenwert höher angesetzt wurde, als diese letztendlich Wert war, entsteht ein Goodwill-Anteil.
Eine Goodwill-Abschreibung erfolgt häufig in den folgenden Jahren einer Übernahme unter dem Begriff ‚außerplanmäßige Abschreibungen‘. Diese mindert das Eigenkapital. Der maximale Goodwill-Anteil sollte unter 30 % liegen.

Goodwill berechnet sich aus immateriellen Vermögensgegenständen

Immaterielle Vermögensgegenstände sind Bestandteile des Anlagevermögens. Dieser Wert ist, im Gegensatz zu Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge, Anlagen oder Grundstücke, nicht fassbar und nur annähernd zu bestimmen. Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören unter anderem Software, Lizenzen, Domain, Schutzrechte oder Patente.

Ein „Impairment-Test“ wird jährlich im Unternehmen durchgeführt. Dieser Werthaltigkeitstest wird zur Bewertung des Anlagevermögens eingesetzt. Speziell für den immateriellen Geschäfts- oder Firmenwert muss der Test durchgeführt werden. Die Höhe des angegebenen Goodwill wird geprüft. Ist dieser Wert zu hoch angesetzt, so muss das Unternehmen außerplanmäßige Abschreibungen vornehmen.

    \[ \boxed{\mathrm{Goodwill~Anteil=\frac{Goodwill}{Eigenkapital}}}\ \]