Leerverkauf

Leerverkäufe sind Verkäufe von zum Beispiel Aktien, Wertpapieren, Waren, Optionen oder Devisen im Kassageschäft oder Termingeschäft. Diese befinden sich allerdings nicht im Besitz des Verkäufers. Leerverkäufe werden auch als Short-Position bezeichnet. Man sagt auch, dass der Anleger short geht.

Mit Leerverkäufen wird auf ein fallenden Preis, z.B. bei einer Aktie, spekuliert. Die Absicht besteht darin, das Wertpapier später günstiger erwerben zu können und an der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu verdienen.