Was ist eine Aktie?

Eine Aktie ist ein kleiner Anteil an einem Unternehmen. Die Halter von Aktien werden Aktionäre genannt. Aktionäre sind demnach Besitzer von Aktien. Aktien gewähren dem Aktionär gesetzliche und vertraglich festgelegte Rechte. Dieses kann z.B. der Anspruch auf einen Anteil am Gewinn, eine Dividende, sein. Eine weiteres Recht ist zum Beispiel das Auskunftsrecht und in der Regel das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Aktionäre sind an einem Wirtschaftsunternehmen beteiligt, jedoch haben sie keine Geschäftsführungsbefugnisse.

Durch den Verkauf von Aktien erhält ein Unternehmen die Chance teure Finanzierungen und Projekte zu finanzieren.

 

Ein Beispiel

Bei einer Unternehmensgründung werden Maschinen, Mitarbeiter und Gebäude benötigt. Das Unternehmen gibt Aktien aus und verkauft diese. Demnach verkauft die Aktiengesellschaft Unternehmensanteile um an Geld zu gelangen.
Mit dem eingenommenem Geld hat die AG die Möglichkeit neue Maschinen oder Gebäude zu erwerben, um das Unternehmen weiter aufzubauen oder zu erweitern. Mit den neuen Mitteln können zusätzliche Gewinne erwirtschaftet werden. Ein Teil der zusätzlichen Unternehmensgewinne kann durch Dividenden wieder zurück an die Aktionäre ausgeschüttet werden, um diese für das eingegange Risiko zu belohnen.

Zusammengefasst kann ein Unternehmen mit Aktien wachsen und der Aktionär erhält für sein Investment Gewinnausschüttungen. In der Hauptversammlung werden Aktionäre über die aktuelle und zukünftige Geschäftsentwicklung informiert.

 

 

Allgemeines

Ein Aktionär ist Teilhaber und kein Gläubiger

Zum Vergleich: Ein Aktionär kauft Aktien eines Unternehmens und wird Eigentümer. Ein Gläubiger erwirbt ein verzinsliches Wertpapier.

Der Eigentümer einer Aktie ist Mitinhaber einer Gesellschaft, die Aktien emittiert (Ausgabe von Wertpapieren, Aktien). Der Aktionär hat in dieser Gesellschaft Rechte, aber auch Pflichten (siehe unten).

 

Dividenden und Wertsteigerungen der Aktienkurse

Durch den Erwerb von Aktien können Sie zwei Erträge erwerben: Die Dividendenausschüttung und Kurssteigerung. Beachten Sie jedoch, dass keine Erträge garantiert sind. Die Aktie bleibt ein Risikopapier. Daher ist es umso wichtiger die Geschäftsberichte einer Aktiengesellschaft zu analysieren und nur in Aktien zu investieren, die eine gute finanzielle Stabilität und Unternehmensrendite aufweisen. Ist dieses der Fall erfolgt langfristig eine Dividendenausschüttung und eine Kurssteigerung. Kurzfristig jedoch kann es am Aktienmarkt zu Kursrückgängen kommen. Auslöser sind meistens neue politische Regelungen, schwache Quartalszahlen oder eine Überbewertung der Aktie.

 

 

Aktientypen deutscher Aktiengesellschaften

Es gibt für die emittierende Gesellschaft diverse Gestaltungsmöglichkeiten der Aktien, die sich hinsichtlich der Übertragbarkeit, der Unternehmensanteile oder der Gewährung von Rechten unterscheiden.

 

Übertragbarkeit

Die Namensaktie

Namensaktien werden auf den Namen des Aktionärs in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Nur eingetragene Personen gelten als Aktionäre und besitzen Rechte. Jeder Aktionär kann einen Einblick über die zu seiner Person im Register eingetragenen Daten verlangen. Es ist nicht verpflichtend sich in das Aktienregister einzutragen, jedoch erhält der Aktionär kein Stimmrecht und erhält auch keine Informationen von der Aktiengesellschaft. Der Anspruch auf eine Dividende bleibt erhalten.

Die vinkulierte Namensaktie

Die Übertragung einer Aktie auf einen neuen Aktionär ist nur mit der Zustimmung an die Gesellschaft gebunden. Der Vorteil der vinkulierten Namensaktien ist, dass die Gesellschaft die Übersicht über den Aktionärskreis behält.

Die Inhaberaktie

Inhaberaktien lauten nicht auf den Namen, sondern auf den Inhaber. Ein Eigentumswechsel ohne spezielle Formalitäten ist möglich.

 

 

Aktienformen

Eine Aktiengesellschaft kann nur eine der folgenden Aktienformen ausgeben. Für die Vermögensanlage ist es unerheblich, ob es sich um eine Stück- oder Nennwertaktie handelt. Der Aktienkurs weicht regelmäßig vom Nennwert ab und bildet sich aus dem Angebot und Nachfrage.

Stückaktien

Der gehaltene Anteil eines Investors wird nicht in einem Geldbetrag ausgedrückt. Die Aktienurkunden lauten auf eine bestimmte Stückzahl von Aktien. Die Beteiligungsquote eine Aktionärs ergibt sich aus dem Verhältnis der von ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der gesamten Aktienstückzahl.

Nennwertaktien

Der Nennwert einer Aktie lautet auf einen festen Geldbetrag (1 € oder ein Vielfaches davon). Die Multiplizierung der Nennwerte mit der Anzahl der emittierten Aktien ergibt das Grundkapital der Aktiengesellschaft. Die Beteiligungsquote eines Aktionärs berechnet sich aus der gehaltenen Summe seiner Aktiennennwerte zu dem Grundkapital der Aktiengesellschaft.

 

 

Gewährung von Aktionären

Aktien können verschiedene Rechte gewähren. Bei der Ausübung des Stimmrechts und bei der Verteilung des Gewinns bzw. Dividenden gibt es Unterschiede.

Stammaktien

Stammaktien gewähren dem Aktionär die gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechte. Die Rechte sind im Aktiengesetz beschrieben.

Vorzugsaktien

Vorzugsaktien können mit oder ohne Stimmrechte emittiert werden. Auch die Verteilung des Gewinns oder des Liquidationserlöses im Insolvenzfall können Unterschiede aufweisen. Vorzugsaktien sind demnach mit Vorrechten ausgestattet. In der Regel werden Vorzugsaktien ohne Stimmrechte ausgegeben. Sie dienen der Beschaffung von Eigenkapital, ohne dass sich die Stimmrechtsverhältnisse der Aktiengesellschaft verschieben.

 

 

Rechte von Aktionären

Die Rechte eines Aktionärs ergeben sich in Deutschland aus dem Aktiengesetz und aus der Satzung der betreffenden Gesellschaft. Inhaltlich werden hauptsächlich Vermögens- und Verwaltungsrechte behandelt.

 

Vermögensrechte

Bei den Vermögensrechten handelt es sich mit der Aktie verbundenen Rechte auf Anteile am Gesellschaftsvermögen. Dazu zählt der Anspruch auf Dividende und Bezugsrechte.

 

Dividende

Die Höhe der Dividende pro Aktie (Gewinnausschüttung) wird in der Hauptversammlung festgelegt. Außerdem kann es zum Beispiel bei Kapitalerhöhungen zu unterschiedlichen Dividendenberechtigungen kommen. Junge Aktien bzw. neu ausgegebene Aktien können eine geringe Dividende auszahlen. Die neuen Aktien werden aus den genannten Gründen auch mit einem anderen Aktienpreis gehandelt.

 

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist ein Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung einen Teil der neuen Aktien zu beziehen. Dieses dient zum Zweck bestehende Stimmrechtsverhältnisse zu wahren und Vermögensnachteile der Altaktionäre auszugleichen.

Weitere Vermögensrechte sind:

  • Ausgleich von Vermögensnachteilen
  • Wahrung der Stimmrechtsverhältnisse
  • Wahrung der Beteiligungsverhältnisse
  • Bezugsrechtshandel
  • Bezugsfrist
  • Bezugsverhältnis
  • Anspruch auf Zusatzaktien
  • Anspruch auf Berichtigungsaktien

 

Verwaltungsrechte

Die Verwaltungsrechte ermöglichen Aktionären die Wahrnehmung ihrer Interessen als Anteilseigner. Dazu zählen:

  • Das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
  • Stimmrecht
  • Auskunftsrecht
  • Vollmachterteilung zur Stimmrechtsausübung