Rücklagen bei Kapitalgesellschaften

Rücklagen sind ein Teil des Eigenkapitals. Neben diesen Rücklagen ist das gezeichnete Kapital, der Gewinnvortrag und der Jahresüberschuss ein Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft. Eine Rücklagenbildung stärkt das Eigenkapital und erhöht die finanzielle Stabilität von Kapitalgesellschaften bzw. Aktiengesellschaften.

Zu den Rücklagen zählt

  1. die Kapitalrücklage
  2. die Gewinnrücklage

 

Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen sind Beträge, die aus dem versteuerten Gewinn des laufenden Geschäftsjahres entnommen werden. Eine Gewinnrücklage ist eine Passiv – Position in der Bilanz, die auch in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt wird. Gewinnrücklagen dienen dazu im Verlustfall eine Reduzierung des Nominalkapitals zu vermeiden, die wiederum Kapitalmaßnahmen erforderlich machen könnten. Eine Gewinnrücklage entsteht, sobald eine Kapitalgesellschaft nicht den vollständigen Jahresüberschuss ausschüttet und einen Teil einbehält.

Es gibt diverse Arten von Gewinnrücklagen. Zu unterscheiden sind gesetzliche und freiwillige Rücklagen.

  1. gesetzliche Gewinnrücklage
  2. satzungsmäßige Gewinnrücklage
  3. freiwillige (Gewinn-)Rücklage.

 

Gesetzliche Gewinnrücklage

Bei der gesetzlichen Rücklage hat eine Aktiengesellschaft bzw. eine Kommanditgesellschaft auf Aktien im Interesse des Gläubigerschutzes 5 % aus dem Jahresüberschuss in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis diese Kapitalrücklage von 10 % des Grundkapitals erreicht hat. Es kann ebenso der gesamte Jahresüberschuss in die Gewinnrücklage eingestellt werden, sodass kein Bilanzgewinn ausgewiesen wird. Der Bilanzgewinn zeigt demnach nicht den tatsächlichen erwirtschafteten Gewinn.

Die Kapitalrücklage wird in die Berechnung der gesetzlichen Rücklage einbezogen, während die satzungsmäßigen Rücklagen regelmäßig nicht Bestandteil der gesetzlichen Rücklage sein können.

 

Beispiel der gesetzlichen Gewinnrücklage

Eine Aktiengesellschaft hat zum Bilanzstichtag 31.12.2017 ein Grundkapital in Höhe von 100 Mio. €. Die Kapitalrücklage beträgt 5 Mio €, die Gewinnrücklagen betragen 3 Mio €. Der Jahresüberschuss (netto) des Geschäftsjahrs 2017 beträgt 10 Mio. €.

Im Geschäftsjahr 2017 müssen somit mindestens 500.000 € (5 % von 10 Mio. €) in die gesetzliche Rücklage als Teil der Rücklagen eingestellt werden, da die Summe in Höhe von 8 Mio € (5 Mio € + 3 Mio €) aus bisheriger Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen sich auf weniger als 10 Mio. € (10 % des Grundkapitals) beläuft.